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Vermeiden geht vor Redu­zieren: Gesetz­liche Rahmen­be­din­gungen

Umwelt­schutz und Klima­wandel sind globale Heraus­for­de­rungen, die nur im Verbund und konstruk­tiven Mitein­ander der Nationen und Völker welt­weit gelöst werden können. Entspre­chend umfas­send und komplex sind die gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen, die es mitt­ler­weile auf globaler, euro­päi­scher und natio­naler Ebene gibt, immer verknüpft mit dem Ziel, nach­hal­tiges Handeln gemeinsam zu gestalten.


Als global agie­rendes Unter­nehmen fühlen wir uns dem inter­na­tio­nalen Regel­werk verpflichtet und berück­sich­tigen dessen Vorgaben und Anfor­de­rungen in unserem unter­neh­me­ri­schen Handeln. Dazu zählen auch die Ergeb­nisse des im Dezember 2015 verab­schie­deten Pariser Klima­ab­kom­mens, dessen erklärtes Ziel es ist, die Risiken und Auswir­kungen des Klima­wan­dels lang­fristig deut­lich zu redu­zieren. Dafür soll die globale Erwär­mung auf „deut­lich unter“ zwei Grad Celsius gegen­über der vorin­dus­tri­ellen Zeit begrenzt und zusätz­liche Anstren­gungen für eine weitere Begren­zung auf 1,5 Grad Celsius unter­nommen werden.

In der zweiten Hälfte des 21. Jahr­hun­derts sollen dann die globalen Netto-Treib­haus­gas­emis­sionen auf null redu­ziert werden. Weitere Forde­rungen des Abkom­mens sind: die Erhö­hung der Fähig­keit, sich an die nach­tei­ligen Auswir­kungen des Klima­wan­dels anzu­passen, die Stär­kung der Wider­stands­fä­hig­keit gegen­über Klima­än­de­rungen, die Förde­rung einer Entwick­lung, die mit geringen Treib­haus­gas­emis­sionen einher­geht und zugleich die Nahrungs­mit­tel­pro­duk­tion nicht bedroht, sowie die Verein­bar­keit der Finanz­ströme mit einem Weg hin zu nied­rigen Treib­haus­gas­emis­sionen und klima­re­sis­tenter Entwick­lung. 

Konti­nu­ier­li­ches Moni­to­ring der Klima­ent­wick­lung 

Ange­sichts der enormen Dynamik des Klima­wan­dels behalten die Leit­ziele auch heute noch ihre Gültig­keit, müssen aber immer wieder geprüft, vali­diert und disku­tiert werden. Denn schon geringe Abwei­chungen können enorme Auswir­kungen auf die globale Klima­ent­wick­lung haben. Ein fort­lau­fendes, wissen­schaft­lich fundiertes Moni­to­ring ist daher drin­gend notwendig, um mögliche klima­ti­sche Verän­de­rungen recht­zeitig zu erkennen und bereits beschlos­sene Klima­ziele gege­be­nen­falls neu zu justieren.

Aus diesem Grund ist ebm-papst 2023 der Science Based Targets initia­tive (SBTi) beigetreten, einer wissen­schafts­ba­sierten Klima­schutz­or­ga­ni­sa­tion, die Nach­hal­tig­keits­ziele teil­neh­mender Unter­nehmen bewertet, veri­fi­ziert und vali­diert – voraus­ge­setzt, die erklärten Ziele stehen im Einklang mit denen des Pariser Klima­ab­kom­mens.  

49,6 %

Emis­si­ons­ein­spa­rung
durch Ökostrom

Europa auf dem Weg zum klima­neu­tralen Konti­nent 

Wie globale Nach­hal­tig­keits­ziele erfolg­reich auf euro­päi­scher Ebene umge­setzt werden können, zeigt das Beispiel des „Euro­pean Green Deal“. Ziel des von der Euro­päi­schen Kommis­sion im Dezember 2019 erst­mals vorge­stellten Maßnah­men­pa­kets zum Klima­schutz ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klima­neu­tralen Konti­nent der Erde zu machen. Bereits bis 2030 sollen die Netto-Treib­haus­gas­emis­sionen um mindes­tens 55 Prozent gegen­über 1990 redu­ziert werden.

Dazu hat die EU-Kommis­sion bereits konkrete Vorschläge für die Bereiche Finanz­markt­re­gu­lie­rung, Ener­gie­ver­sor­gung, Verkehr, Handel, Indus­trie sowie Land- und Forst­wirt­schaft vorge­legt, die den Über­gang zu einer modernen, ressour­cen­ef­fi­zi­enten und wett­be­werbs­fä­higen Wirt­schaft erleich­tern sollen.  

Die Gesamt­emis­sionen in t CO2e von den Geschäfts­jahren 2021 bis 2024, sowie die Emis­sionen nach Scope 1 und 2 in t CO2e. (Grafik | Saving­Thrw; Nata­liya Kala­bina – stock.adobe.com; © storyset; macro­vector – freepik.com)

Wir sehen hier eine große Chance, mit unseren Produkten und im Wandel unseres Unter­neh­mens mitzu­wirken, beispiels­weise durch den Fokus auf die Kreis­lauf­wirt­schaft, die Imple­men­tie­rung von Mobi­li­täts­kon­zepten und bei der Umset­zung inner­be­trieb­li­cher Abläufe.  

Berichts­pflicht für Unter­nehmen erwei­tert 

Auch in Bezug auf die Bericht­erstat­tung über Nach­hal­tig­keits­ak­ti­vi­täten haben sich die gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen in den letzten Jahren noch­mals deut­lich verän­dert. Waren es lange Zeit nur kapi­tal­markt­ori­en­tierte Unter­nehmen, die aufge­for­dert waren, ihre Nach­hal­tig­keits­ak­ti­vi­täten in einem stan­dar­di­sierten Bericht zu doku­men­tieren, hat sich dieser Kreis mit der im Januar 2023 in Kraft getre­tenen „Corpo­rate Sustaina­bi­lity Reporting Direc­tive“ (CSRD) deut­lich erwei­tert. Rund 50.000 Unter­nehmen (davon rund 15.000 in Deutsch­land) werden gemäß einer zeit­li­chen gestaf­felten Reihen­folge zukünftig zur Veröf­fent­li­chung und externen Prüfung von Infor­ma­tionen zur Nach­hal­tig­keit ihrer Geschäfts­tä­tig­keit verpflichtet.

Wesent­liche Inhalte können dabei Angaben zu ökono­mi­schen, ökolo­gi­schen oder sozialen Aspekten sein. Von dieser Neure­ge­lung ist auch ebm-papst betroffen, da wir zu den Unter­nehmen mit einer Bilanz­summe von mindes­tens 25 Mio. Euro und mindes­tens 250 Beschäf­tigten zählen. Dementspre­chend werden wir unsere viel­fäl­tigen Akti­vi­täten rund um das Thema Nach­hal­tig­keit erst­mals im Geschäfts­jahr 2025/26 in Form eines stan­dar­di­sierten Nach­hal­tig­keits­be­richts veröf­fent­li­chen.  

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