Beschränkt sich die Richtlinie nur auf Ventilatoren oder fallen auch weitere Produkte wie Kompressoren und Pumpen darunter?
Die Ökodesign-Richtlinie EuP (Energy-using Products Directive) 2005/32/EU beziehungsweise die Nachfolgerichtlinie ErP (Energy-related Products Directive) 2009/125/EU befasst sich mit allen Produkten, die in irgendeiner Form Energie verbrauchen. Ziel ist es, all diese Produkte mit Mindesteffizienz anforderungen zu belegen, um dadurch das originäre Ziel zu erreichen, nämlich CO2 einzusparen.
Das bedeutet auch, dass die von Ihnen genannten Produkte und Geräte betrachtet werden. Pumpen wurden beispielsweise bereits mit der Verordnung Nr. 641/2009 vom 22. Juli 2009 mit Grenzwerten belegt. Die Verabschiedung der Verordnung für Ventilatoren wird für Oktober dieses Jahres erwartet. Über die grundsätzlichen Bedingungen haben sich die 27 EU-Staaten bereits am 11. Juni 2010 geeinigt. Demnach soll die erste Stufe am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Fragen: Steffen Wagner, Leiter Produktmarketing Klimatisierung bei Rittal, stellt hier die grundlegenden Fragen, die nicht nur seine Branche mit dem Inkrafttreten der ErP umtreiben.

Antworten: Uwe Sigloch, Market Manager Lüftungs- und Klimatechnik bei ebm-papst Mulfingen, hat die Entstehung der Ökodesign-Richtlinie verfolgt und beantwortet die offenen Fragen seiner Kunden.
Welche Ventilatoren sind von der neuen Richtlinie betroffen?
Es sind alle Ventilatoren betroffen, die eine elektrische Eingangsleistung von mindestens 125 Watt haben. Als obere Grenze wurden 500 Kilowatt Antriebsleistung definiert. Auch hier gilt allerdings: keine Regel ohne Ausnahmen! Nicht unter die Verordnung fallen zum Beispiel Ventilatoren für Küchenablufthauben mit einer elektrischen Leistung, die kleiner 280 Watt ist, und Ventilatoren, die in Wäschetrocknern eingesetzt werden. Der Mindestwirkungsgrad wird abhängig von der Ventilatorgattung, der Messanordnung und der aufgenommenen elektrischen Leistung definiert. Das bedeutet konkret: Die Effizienzanforderungen an kleine Ventilatoren sind geringer als die Anforderungen an Ventilatoren größerer Leistung.
Welche Auswirkungen hat das auf die in unseren Produkten verwendeten Ventilatoren?
Diese Ventilatoren sind dann betroffen, wenn ihre elektrische Eingangsleistung im Bestpunkt größer 125 Watt ist. haben diese Ventilatoren mindestens 125 Watt und erreichen die Effizienzanforderungen nicht, müssen sie durch effizientere Ventilatoren ersetzt werden.
Müssen bestehende Anlagen umgerüstet werden?
Bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Es sind nur Ventilatoren und Geräte mit eingebauten Ventilatoren betroffen, die ab dem 1. Januar 2013 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Für den Servicefall gibt es eine Übergangsfrist. Allerdings müssen die „alten“ Ventilatoren dann entsprechend gekennzeichnet werden.
Welche Einsparpotenziale sind bei den neuen Ventilatoren zu erwarten, wie ist deren Energiebilanz?
Effiziente Ventilatoren verfügen in der Regel über effizientere Motoren. Diese Motoren können zusammen mit sömungstechnisch optimierten Laufrädern und bei bedarfsgerechter Drehzahlsteuerung bis zu 70 Prozent Energie einsparen – und das über eine längere Lebensdauer.
Werden die neuen Ventilatoren teurer?
Das können wir so nicht pauschal beantworten. Es gibt durchaus Fälle, bei denen die bestehenden, nicht konformen Ventilatoren kostenneutral so modifiziert werden können, dass sie die Anforderungen erfüllen. Allerdings wird es auch Fälle geben, bei denen eine Effizienzsteigerung eine Kostenerhöhung nach sich zieht. Doch diese Mehrkosten amortisieren sich, je nach Einschaltdauer, in einem sehr kurzen Zeitraum. Letztendlich ist dies eine klassische Win-win-Situation: Es profitiert der Betreiber – und die Umwelt!
Der Markt akzeptiert in der Regel keine Preiserhöhungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Was unternimmt ebm-papst, um eine Preiserhöhung zu vermeiden oder die neuen Ventilatoren sogar günstiger anzubieten?
Diese Grundregel wird mit der ErP-Verordnung für Ventilatoren nicht haltbar sein. Wie oben beschrieben, wird es immer Konstellationen geben, wo auf andere Motortechnologien zurückgegriffen werden muss. Dies ist besonders dort der Fall, wo Anwender langsam drehende Ventilatoren einsetzen. Da lassen sich Mehrkosten nicht vermeiden. Doch schließlich zahlen sich die dann höheren Anschaffungskosten schnell über geringere Energiekosten aus. ebm-papst wird natürlich alles daran setzen, auch in diesen Leistungsbereichen effiziente und kostengünstige Lösungen anzubieten.
Welche Auswirkung hat die Verordnung auf international tätige Unternehmen – wie sieht es mit weltweiter Gültigkeit und Verfügbarkeit aus?
Alle ErP-Verordnungen sind zuerst einmal bindend für alle relevanten Komponenten und Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Dies umfasst Produkte, die in der EU produziert werden, und auch jene, die aus Drittländern importiert werden. Produkte für den Export fallen nicht unter die Verordnung. Doch es ist absehbar, dass sich auch Länder außerhalb der EU mit dieser Thematik befassen werden, falls sie es nicht schon getan haben.
Gibt es schon Ventilatoren, die die Anforderungen für 2015 erfüllen?
Ja! ebm-papst GreenTech EC-Ventilatoren erfüllen beziehungsweise übertreffen bei Weitem die Grenzwerte, die für 2015 vorgeschrieben werden. Das bedeutet: ebm-papst kann für alle heute eingesetzten Ventilatoren bereits eine zukunftsfähige Lösung bieten.
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