Die Ökodesign-Richtlinie bildet seit Jahren den übergeordneten Rechtsrahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte in der EU. Auf ihrer Basis erlässt die Europäische Union produktspezifische Durchführungsverordnungen – für Ventilatoren ist dies die Ventilatorverordnung. Die revidierte Fassung (EU) 2024/1834, veröffentlicht im Jahr 2024, ist in der Branche unter der Bezeichnung ErP 2026 bekannt.
Sie ersetzt die bislang gültige Ventilatorenverordnung (EU) Nr. 327/2011 (ErP 2015) und verschärft die seitdem geltenden Mindestanforderungen an die Effizienz von Ventilatoren (Bild 1 und 2). Die Verordnung betrifft Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW und tritt stufenweise ab 2026 und 2027 in Anwendung. Neben strengeren Effizienzgrenzen rückt die Verordnung den Ventilator stärker als funktionales Gesamtsystem in den Fokus und ergänzt die Anforderungen um umfangreiche Informations-, Reparatur- und Dokumentationspflichten.

Bild 1: Die Mindestwirkungsgrade für Axialventilatoren wurden seit 2013 schrittweise angehoben. Ab 2026 gilt ein Minimum Fan Effciency Grade von 50 Prozent – maßgeblich ist der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt. (Pe = elektrische Eingangsleistung; ηmin = Mindestventilatoreffizienz; ηse = statischer Gesamtwirkungsgrad; BEP = Bestpunkt) (Bild | ebm-papst)

Bild 2: Auch für Radialventilatoren mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln steigen die Anforderungen weiter. Ab 2026 liegt der geforderte Minimum Fan Effciency Grade bei 64 Prozent und setzt damit einen neuen Effizienzmaßstab. (Pe = elektrische Eingangsleistung; ηmin = Mindestventilatoreffizienz; ηse = statischer Gesamtwirkungsgrad; BEP = Bestpunkt) (Bild | ebm-papst)
Der vollständige Ventilator als zentrale Bezugsgröße
Die revidierte Verordnung präzisiert erstmals eindeutig, wann ein Ventilator im regulatorischen Sinn als vollständig gilt. Maßgeblich ist dabei die Kombination aus Stator, Laufrad und Motor – erst ihr Zusammenwirken definiert einen Ventilator im Sinne der Verordnung (Bild 3).
Produkte, bei denen eine oder mehrere dieser Komponenten fehlen oder getrennt in Verkehr gebracht werden, bezeichnet die Ventilator-Industrie als „unvollständige Ventilatoren“. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Wer einen unvollständigen Ventilator vervollständigt, in ein Gerät integriert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, gilt regulatorisch als Hersteller – mit allen daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Erfüllung weiterer ErP-Anforderungen (Bild 4 und 5).

Fragen zur ErP 2026?
Dr.-Ing. Julien Grilliat, Leiter Regulatory Affairs ebm-papst
Verschärfte Effizienzanforderungen und neue Bewertungsansätze
Mit ErP 2026 werden die seit 2015 geltenden Mindestwirkungsgrade deutlich angehoben. Die Effizienzbewertung erfolgt weiterhin über den Fan Efficiency Grade (FEG), jedoch auf Basis aktualisierter Referenzpunkte und Messbedingungen. Ziel ist eine realitätsnähere Abbildung des Betriebsverhaltens moderner Ventilatoren, insbesondere unter Teillastbedingungen. Während die Mindestanforderungen weiterhin am Bestpunkt bewertet werden, sind ergänzend detaillierte Angaben zum Teillastverhalten zu dokumentieren und bereitzustellen.
Die neue Verordnung berücksichtigt somit, dass Ventilatoren in vielen Anwendungen nicht dauerhaft im Auslegungspunkt betrieben werden. Effizienzgewinne ergeben sich heute weniger durch reine Spitzenwirkungsgrade als durch ein breites Wirkungsgradoptimum über einen großen Kennlinienbereich. Aerodynamisch optimierte Laufräder, verlustarme Motortechnologien und eine präzise elektronische Regelung werden deshalb relevanter.

Auswirkungen auf Bauformen und Systemintegration
Die verschärften Effizienzgrenzen und geänderten Bewertungsmethoden wirken sich unmittelbar auf die Auslegung von Ventilatoren und Gesamtsystemen aus. Bestimmte Bauformen geraten unter Druck, während andere Konzepte an Bedeutung gewinnen.
Insbesondere die Abstimmung zwischen Laufradgeometrie, Motor und Leistungselektronik wird zum entscheidenden Faktor. Strömungstechnische Verluste im Einbau, ungünstige Anströmungen oder nicht optimierte Gehäuse können dazu führen, dass Effizienzreserven im realen Betrieb nicht ausgeschöpft werden. Die Betrachtung des vollständigen Ventilators zwingt Hersteller und Anlagenbauer daher zu einer ganzheitlichen Systemauslegung.
Dokumentations-, Informations- und Reparaturpflichten
Neben den Effizienzanforderungen erweitert ErP 2026 die Pflichten rund um Transparenz, Reparierbarkeit und Lebenszyklusbetrachtung. Hersteller müssen künftig deutlich mehr Produktinformationen bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Effizienzkennwerte über definierte Betriebspunkte, Angaben zum Teillastverhalten sowie technische Daten zur Demontage und Reparatur.

Die Verordnung stärkt damit gezielt die Möglichkeiten zur Instandsetzung von Ventilatoren. Sie schreibt vor, dass definierte Ersatzteile verfügbar sein müssen und so umgesetzt werden, dass ihr Austausch fachgerecht und ohne dauerhafte Beschädigung des Produkts erfolgen kann. Zudem erhalten professionelle Reparaturdienstleister Zugang zu diesen Ersatzteilen und den dafür notwendigen Reparaturinformationen. ebm-papst setzt diese Anforderungen um und wird die geforderten Ersatzteile sowie die entsprechenden Informationen qualifizierten Reparaturdienstleistern zur Verfügung stellen.
Ersatzteile müssen außerdem bis zu zehn Jahre nach der Produktterminierung verfügbar sein, während Produktinformationen bis zu 20 Jahre digital vorzuhalten sind. Diese Anforderungen erhöhen den organisatorischen Aufwand erheblich und erfordern robuste Dokumentations- und Datenmanagementprozesse.
Konsequenzen für OEMs, Importeure, Anlagenbauer und Betreiber
Die neue Ventilatorverordnung betrifft weit mehr als klassische Ventilatorhersteller. Auch OEMs, Importeure, Anlagenbauer und Betreiber müssen ihre Rolle im regulatorischen Kontext neu bewerten. Dr. Julien Grilliat, Director Regulatory Affairs bei ebm-papst, beobachtet hier eine große Unsicherheit im Markt: „Viele Unternehmen unterschätzen, wie schnell sie durch Integration oder Vervollständigung regulatorisch zum Ventilatorhersteller werden.“ Die Konsequenzen reichen von der Pflicht zur Effizienzmessung über die Erstellung der technischen Dokumentation bis hin zur CE-Konformitätserklärung.

Viele Unternehmen unterschätzen, wie schnell sie durch Integration oder Vervollständigung regulatorisch zum Ventilatorhersteller werden.
Dr.-Ing. Julien Grilliat, Leiter Regulatory Affairs ebm-papst
Für Betreiber gewinnt die Auswahl des eingesetzten Ventilators zusätzlich an strategischer Bedeutung. Effizienz, Ersatzteilverfügbarkeit und regulatorische Sicherheit wirken sich nämlich unmittelbar auf Betriebskosten, Anlagenverfügbarkeit und Investitionssicherheit aus.
Übergangsfristen und Zeitplan
Die Verordnung tritt zum 24. Juli 2026 in Anwendung. Sie unterscheidet dabei zwischen sogenannten „stand-alone“ Ventilatoren und Ventilatoren, die in anderen Produkten oder Anwendungen – wie Lüftungsgeräten, Wärmepumpen oder Kälteanlagen – integriert werden. Für diese integrierten Ventilatoren gelten die Anforderungen der ErP 2026 erst ab dem 24. Juli 2027, sofern das erste Exemplar des jeweiligen Produkts vor dem 24. Juli 2026 in Verkehr gebracht wurde.

Ersatzteile für Ventilatoren werden in der Praxis erst zum 24. Juli 2028 erforderlich. Nicht ErP-2026-konforme Ventilatoren dürfen dann nur noch unter klar definierten Bedingungen als Ersatz in Verkehr gebracht werden – und auch nur dann, wenn kein geeigneter konformer Ersatz verfügbar ist und der Einsatz eindeutig als Ersatzteil gekennzeichnet ist. Die Verordnung spricht in diesem Fall von Ersatzventilatoren.
Wie ebm-papst Kunden bei der Umstellung auf ErP 2026 unterstützt

Bereit für 2026?
Mehr Hintergründe, Zeitpläne und Services zur neuen ErP-Verordnung finden sich auf der offiziellen Infoseite von ebm-papst.
Die Anforderungen der ErP 2026 setzen eine enge Verzahnung von Regulierungskompetenz und technischer Entwicklung voraus. ebm-papst verfolgt deshalb einen ganzheitlichen Ansatz: Das Unternehmen analysiert die Verordnung frühzeitig, interpretiert sie im Austausch mit europäischen Fachgremien und überführt die Anforderungen systematisch in Produktentwicklung, Portfolio-Strategie und Kundenberatung.
Ein zentraler Baustein ist die konsequente Auslegung des Ventilators als vollständiges System. ebm-papst liefert vollständig aufgebaute Ventilatoren inklusive Motor, Laufrad, Stator und Elektronik aus einer Hand. Effizienzbewertung, Messung und Dokumentation erfolgen dabei auf Systemebene. Kunden erhalten montagefertige Lösungen mit klarer regulatorischer Zuordnung und ohne zusätzlichen Aufwand für eigene Effizienznachweise oder Konformitätsbewertungen.
Parallel dazu überprüft ebm-papst sein gesamtes Portfolio auf ErP-2026-Konformität. Produkte, die die zukünftigen Anforderungen nicht erfüllen, ersetzt das Unternehmen durch effizientere Neuentwicklungen. Viele aktuelle EC-Ventilatoren von ebm-papst erreichen die verschärften Effizienzgrenzen jedoch bereits heute. Kunden können sich im digitalen Auslegungstool FanScout von ebm-papst die zu ihren Anforderungen passenden Ventilatoren auswählen und so frühzeitig ErP-2026-konforme Lösungen identifizieren (Bild 6).

Darüber hinaus unterstützt ebm-papst seine Kunden mit konkreten Services – von Messungen im eigenen Labor über Unterstützung bei der technischen Dokumentation bis hin zu Schulungen. „Unser Ziel ist es, regulatorische Komplexität für unsere Kunden so weit wie möglich zu reduzieren“, betont Dr. Julien Grilliat: „So können sie sich auf ihre Anwendungen konzentrieren und behalten trotzdem die volle Planungssicherheit.“

Den passenden Ventilator für jede Anwendung
Ganz einfach mit dem neuen, webbasierten Auswahltool FanScout von ebm-papst.
ErP 2026 als technischer und strategischer Wendepunkt
Mit der revidierten Ökodesign-Richtlinie und Ventilatorverordnung verschiebt die EU die Maßstäbe für Effizienz, Transparenz und Systemverantwortung in der Lufttechnik. Die ErP 2026 verändert nicht nur Grenzwerte, sondern definiert den vollständigen Ventilator als zentrale Bezugsgröße und macht Effizienz zu einer ganzheitlichen Systemeigenschaft.
Unternehmen, die sich frühzeitig mit den technischen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen auseinandersetzen, sichern sich entscheidende Vorteile. Mit systemisch ausgelegten Ventilatoren, klarer Herstellerverantwortung und umfassender Unterstützung begleitet ebm-papst seine Kunden auf dem Weg zu einer ErP-2026-konformen und zukunftsfähigen Auslegung lufttechnischer Systeme.
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