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ErP 2026: Verschärfte Effi­zi­enz­an­for­de­rungen

Mit der ErP 2026 verschärft die Euro­päi­sche Union die Anfor­de­rungen an Venti­la­toren deut­lich. Neue Effi­zi­enz­grenzen, verän­derte Mess­me­thoden, eine klare Defi­ni­tion des Venti­la­tors sowie erwei­terte Doku­men­ta­tions- und Herstel­ler­pflichten verän­dern Ausle­gung, Bewer­tung und Verant­wor­tung in der Luft­technik grund­le­gend. ebm-papst bereitet sein Port­folio früh­zeitig auf die neuen Vorgaben vor und unter­stützt Kunden dabei, die regu­la­to­ri­sche Umstel­lung tech­nisch sicher und planbar zu gestalten.


Die Ökode­sign-Richt­linie bildet seit Jahren den über­ge­ord­neten Rechts­rahmen für ener­gie­ver­brauchs­re­le­vante Produkte in der EU. Auf ihrer Basis erlässt die Euro­päi­sche Union produkt­spe­zi­fi­sche Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen – für Venti­la­toren ist dies die Venti­la­tor­ver­ord­nung. Die revi­dierte Fassung (EU) 2024/1834, veröf­fent­licht im Jahr 2024, ist in der Branche unter der Bezeich­nung ErP 2026 bekannt.

Sie ersetzt die bislang gültige Venti­la­to­ren­ver­ord­nung (EU) Nr. 327/2011 (ErP 2015) und verschärft die seitdem geltenden Mindest­an­for­de­rungen an die Effi­zienz von Venti­la­toren (Bild 1 und 2). Die Verord­nung betrifft Venti­la­toren mit einer elek­tri­schen Eingangs­leis­tung zwischen 125 W und 500 kW und tritt stufen­weise ab 2026 und 2027 in Anwen­dung. Neben stren­geren Effi­zi­enz­grenzen rückt die Verord­nung den Venti­lator stärker als funk­tio­nales Gesamt­system in den Fokus und ergänzt die Anfor­de­rungen um umfang­reiche Infor­ma­tions-, Repa­ratur- und Doku­men­ta­ti­ons­pflichten.


Bild 1: Die Mindest­wir­kungs­grade für Axial­ven­ti­la­toren wurden seit 2013 schritt­weise ange­hoben. Ab 2026 gilt ein Minimum Fan Effci­ency Grade von 50 Prozent – maßgeb­lich ist der stati­sche Gesamt­wir­kungs­grad am Best­punkt. (Pe = elek­tri­sche Eingangs­leis­tung; ηmin = Mindest­ven­ti­la­tor­ef­fi­zienz; ηse = stati­scher Gesamt­wir­kungs­grad; BEP = Best­punkt) (Bild | ebm-papst)

Bild 2: Auch für Radi­al­ven­ti­la­toren mit rück­wärts­ge­krümmten Schau­feln steigen die Anfor­de­rungen weiter. Ab 2026 liegt der gefor­derte Minimum Fan Effci­ency Grade bei 64 Prozent und setzt damit einen neuen Effi­zi­enz­maß­stab. (Pe = elek­tri­sche Eingangs­leis­tung; ηmin = Mindest­ven­ti­la­tor­ef­fi­zienz; ηse = stati­scher Gesamt­wir­kungs­grad; BEP = Best­punkt) (Bild | ebm-papst)

Der voll­stän­dige Venti­lator als zentrale Bezugs­größe

Die revi­dierte Verord­nung präzi­siert erst­mals eindeutig, wann ein Venti­lator im regu­la­to­ri­schen Sinn als voll­ständig gilt. Maßgeb­lich ist dabei die Kombi­na­tion aus Stator, Laufrad und Motor – erst ihr Zusam­men­wirken defi­niert einen Venti­lator im Sinne der Verord­nung (Bild 3).

Produkte, bei denen eine oder mehrere dieser Kompo­nenten fehlen oder getrennt in Verkehr gebracht werden, bezeichnet die Venti­lator-Indus­trie als „unvoll­stän­dige Venti­la­toren“. Diese Unter­schei­dung hat weit­rei­chende Konse­quenzen: Wer einen unvoll­stän­digen Venti­lator vervoll­stän­digt, in ein Gerät inte­griert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, gilt regu­la­to­risch als Hersteller – mit allen daraus resul­tie­renden Pflichten hinsicht­lich Konfor­mi­täts­be­wer­tung, CE-Kenn­zeich­nung und Erfül­lung weiterer ErP-Anfor­de­rungen (Bild 4 und 5).

Fragen zur ErP 2026?

Dr.-Ing. Julien Gril­liat, Leiter Regu­la­tory Affairs ebm-papst

Verschärfte Effi­zi­enz­an­for­de­rungen und neue Bewer­tungs­an­sätze

Mit ErP 2026 werden die seit 2015 geltenden Mindest­wir­kungs­grade deut­lich ange­hoben. Die Effi­zi­enz­be­wer­tung erfolgt weiterhin über den Fan Effi­ci­ency Grade (FEG), jedoch auf Basis aktua­li­sierter Refe­renz­punkte und Mess­be­din­gungen. Ziel ist eine reali­täts­nä­here Abbil­dung des Betriebs­ver­hal­tens moderner Venti­la­toren, insbe­son­dere unter Teil­last­be­din­gungen. Während die Mindest­an­for­de­rungen weiterhin am Best­punkt bewertet werden, sind ergän­zend detail­lierte Angaben zum Teil­last­ver­halten zu doku­men­tieren und bereit­zu­stellen.

Die neue Verord­nung berück­sich­tigt somit, dass Venti­la­toren in vielen Anwen­dungen nicht dauer­haft im Ausle­gungs­punkt betrieben werden. Effi­zi­enz­ge­winne ergeben sich heute weniger durch reine Spit­zen­wir­kungs­grade als durch ein breites Wirkungs­grad­op­timum über einen großen Kenn­li­ni­en­be­reich. Aero­dy­na­misch opti­mierte Lauf­räder, verlust­arme Motor­tech­no­lo­gien und eine präzise elek­tro­ni­sche Rege­lung werden deshalb rele­vanter.

Bild 3: Die zentralen Funk­ti­ons­be­reiche des Venti­la­tors in Axial- (links) und Radi­al­ven­ti­la­toren (rechts): das Laufrad als aero­dy­na­mi­sches Herz­stück (grün), der Motor mit inte­grierter Elek­tronik als Antriebs­ein­heit (orange) sowie der Stator, das heißt die luft­füh­renden und tragenden Struk­turen (blau). (Bild | ebm-papst)

Auswir­kungen auf Bauformen und System­in­te­gra­tion

Die verschärften Effi­zi­enz­grenzen und geän­derten Bewer­tungs­me­thoden wirken sich unmit­telbar auf die Ausle­gung von Venti­la­toren und Gesamt­sys­temen aus. Bestimmte Bauformen geraten unter Druck, während andere Konzepte an Bedeu­tung gewinnen.

Insbe­son­dere die Abstim­mung zwischen Lauf­rad­geo­me­trie, Motor und Leis­tungs­elek­tronik wird zum entschei­denden Faktor. Strö­mungs­tech­ni­sche Verluste im Einbau, ungüns­tige Anströ­mungen oder nicht opti­mierte Gehäuse können dazu führen, dass Effi­zi­enz­re­serven im realen Betrieb nicht ausge­schöpft werden. Die Betrach­tung des voll­stän­digen Venti­la­tors zwingt Hersteller und Anla­gen­bauer daher zu einer ganz­heit­li­chen System­aus­le­gung.

Doku­men­ta­tions-, Infor­ma­tions- und Repa­ra­tur­pflichten

Neben den Effi­zi­enz­an­for­de­rungen erwei­tert ErP 2026 die Pflichten rund um Trans­pa­renz, Repa­rier­bar­keit und Lebens­zy­klus­be­trach­tung. Hersteller müssen künftig deut­lich mehr Produkt­in­for­ma­tionen bereit­stellen. Dazu gehören unter anderem Effi­zi­enz­kenn­werte über defi­nierte Betriebs­punkte, Angaben zum Teil­last­ver­halten sowie tech­ni­sche Daten zur Demon­tage und Repa­ratur.

Bild 4: Beispiel für einen unvoll­stän­digen Radi­al­ven­ti­lator. (Bild | ebm-papst)

Die Verord­nung stärkt damit gezielt die Möglich­keiten zur Instand­set­zung von Venti­la­toren. Sie schreibt vor, dass defi­nierte Ersatz­teile verfügbar sein müssen und so umge­setzt werden, dass ihr Austausch fach­ge­recht und ohne dauer­hafte Beschä­di­gung des Produkts erfolgen kann. Zudem erhalten profes­sio­nelle Repa­ra­tur­dienst­leister Zugang zu diesen Ersatz­teilen und den dafür notwen­digen Repa­ra­tur­in­for­ma­tionen. ebm-papst setzt diese Anfor­de­rungen um und wird die gefor­derten Ersatz­teile sowie die entspre­chenden Infor­ma­tionen quali­fi­zierten Repa­ra­tur­dienst­leis­tern zur Verfü­gung stellen.

Ersatz­teile müssen außerdem bis zu zehn Jahre nach der Produkt­ter­mi­nie­rung verfügbar sein, während Produkt­in­for­ma­tionen bis zu 20 Jahre digital vorzu­halten sind. Diese Anfor­de­rungen erhöhen den orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwand erheb­lich und erfor­dern robuste Doku­men­ta­tions- und Daten­ma­nage­ment­pro­zesse.

Konse­quenzen für OEMs, Impor­teure, Anla­gen­bauer und Betreiber

Die neue Venti­la­tor­ver­ord­nung betrifft weit mehr als klas­si­sche Venti­la­tor­her­steller. Auch OEMs, Impor­teure, Anla­gen­bauer und Betreiber müssen ihre Rolle im regu­la­to­ri­schen Kontext neu bewerten. Dr. Julien Gril­liat, Director Regu­la­tory Affairs bei ebm-papst, beob­achtet hier eine große Unsi­cher­heit im Markt: „Viele Unter­nehmen unter­schätzen, wie schnell sie durch Inte­gra­tion oder Vervoll­stän­di­gung regu­la­to­risch zum Venti­la­tor­her­steller werden.“ Die Konse­quenzen reichen von der Pflicht zur Effi­zi­enz­mes­sung über die Erstel­lung der tech­ni­schen Doku­men­ta­tion bis hin zur CE-Konfor­mi­täts­er­klä­rung.

Viele Unter­nehmen unter­schätzen, wie schnell sie durch Inte­gra­tion oder Vervoll­stän­di­gung regu­la­to­risch zum Venti­la­tor­her­steller werden.

Dr.-Ing. Julien Gril­liat, Leiter Regu­la­tory Affairs ebm-papst

Für Betreiber gewinnt die Auswahl des einge­setzten Venti­la­tors zusätz­lich an stra­te­gi­scher Bedeu­tung. Effi­zienz, Ersatz­teil­ver­füg­bar­keit und regu­la­to­ri­sche Sicher­heit wirken sich nämlich unmit­telbar auf Betriebs­kosten, Anla­gen­ver­füg­bar­keit und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit aus.

Über­gangs­fristen und Zeit­plan

Die Verord­nung tritt zum 24. Juli 2026 in Anwen­dung. Sie unter­scheidet dabei zwischen soge­nannten „stand-alone“ Venti­la­toren und Venti­la­toren, die in anderen Produkten oder Anwen­dungen – wie Lüftungs­ge­räten, Wärme­pumpen oder Kälte­an­lagen – inte­griert werden. Für diese inte­grierten Venti­la­toren gelten die Anfor­de­rungen der ErP 2026 erst ab dem 24. Juli 2027, sofern das erste Exem­plar des jewei­ligen Produkts vor dem 24. Juli 2026 in Verkehr gebracht wurde.

Bild 5: Beispiel für einen unvoll­stän­digen Axial­ven­ti­lator: Der Konden­sa­tor­her­steller montiert unvoll­stän­dige Axial­ven­ti­la­toren (schwarz) in die Anwen­dung. Die Wandring­hal­te­rungen des Venti­la­tors werden in die Anwen­dung inte­griert oder vom Konden­sa­tor­her­steller montiert (blau). Hier vervoll­stän­digt der Konden­sa­tor­her­steller den Venti­lator und wird somit zum Venti­la­tor­her­steller.

Ersatz­teile für Venti­la­toren werden in der Praxis erst zum 24. Juli 2028 erfor­der­lich. Nicht ErP-2026-konforme Venti­la­toren dürfen dann nur noch unter klar defi­nierten Bedin­gungen als Ersatz in Verkehr gebracht werden – und auch nur dann, wenn kein geeig­neter konformer Ersatz verfügbar ist und der Einsatz eindeutig als Ersatz­teil gekenn­zeichnet ist. Die Verord­nung spricht in diesem Fall von Ersatz­ven­ti­la­toren.

Wie ebm-papst Kunden bei der Umstel­lung auf ErP 2026 unter­stützt

Bereit für 2026?

Mehr Hinter­gründe, Zeit­pläne und Services zur neuen ErP-Verord­nung finden sich auf der offi­zi­ellen Info­seite von ebm-papst.

Die Anfor­de­rungen der ErP 2026 setzen eine enge Verzah­nung von Regu­lie­rungs­kom­pe­tenz und tech­ni­scher Entwick­lung voraus. ebm-papst verfolgt deshalb einen ganz­heit­li­chen Ansatz: Das Unter­nehmen analy­siert die Verord­nung früh­zeitig, inter­pre­tiert sie im Austausch mit euro­päi­schen Fach­gre­mien und über­führt die Anfor­de­rungen syste­ma­tisch in Produkt­ent­wick­lung, Port­folio-Stra­tegie und Kunden­be­ra­tung.

Ein zentraler Baustein ist die konse­quente Ausle­gung des Venti­la­tors als voll­stän­diges System. ebm-papst liefert voll­ständig aufge­baute Venti­la­toren inklu­sive Motor, Laufrad, Stator und Elek­tronik aus einer Hand. Effi­zi­enz­be­wer­tung, Messung und Doku­men­ta­tion erfolgen dabei auf System­ebene. Kunden erhalten monta­ge­fer­tige Lösungen mit klarer regu­la­to­ri­scher Zuord­nung und ohne zusätz­li­chen Aufwand für eigene Effi­zi­enz­nach­weise oder Konfor­mi­täts­be­wer­tungen.

Parallel dazu über­prüft ebm-papst sein gesamtes Port­folio auf ErP-2026-Konfor­mität. Produkte, die die zukünf­tigen Anfor­de­rungen nicht erfüllen, ersetzt das Unter­nehmen durch effi­zi­en­tere Neuent­wick­lungen. Viele aktu­elle EC-Venti­la­toren von ebm-papst errei­chen die verschärften Effi­zi­enz­grenzen jedoch bereits heute. Kunden können sich im digi­talen Ausle­gungs­tool FanScout von ebm-papst die zu ihren Anfor­de­rungen passenden Venti­la­toren auswählen und so früh­zeitig ErP-2026-konforme Lösungen iden­ti­fi­zieren (Bild 6).

Bild 6: Kunden können sich im digi­talen Ausle­gungs­tool FanScout von ebm-papst die zu ihren Anfor­de­rungen passenden Venti­la­toren auswählen und so früh­zeitig ErP-2026-konforme Lösungen iden­ti­fi­zieren.

Darüber hinaus unter­stützt ebm-papst seine Kunden mit konkreten Services – von Messungen im eigenen Labor über Unter­stüt­zung bei der tech­ni­schen Doku­men­ta­tion bis hin zu Schu­lungen. „Unser Ziel ist es, regu­la­to­ri­sche Komple­xität für unsere Kunden so weit wie möglich zu redu­zieren“, betont Dr. Julien Gril­liat: „So können sie sich auf ihre Anwen­dungen konzen­trieren und behalten trotzdem die volle Planungs­si­cher­heit.“

Den passenden Venti­lator für jede Anwen­dung

Ganz einfach mit dem neuen, webba­sierten Auswahl­tool FanScout von ebm-papst.

ErP 2026 als tech­ni­scher und stra­te­gi­scher Wende­punkt

Mit der revi­dierten Ökode­sign-Richt­linie und Venti­la­tor­ver­ord­nung verschiebt die EU die Maßstäbe für Effi­zienz, Trans­pa­renz und System­ver­ant­wor­tung in der Luft­technik. Die ErP 2026 verän­dert nicht nur Grenz­werte, sondern defi­niert den voll­stän­digen Venti­lator als zentrale Bezugs­größe und macht Effi­zienz zu einer ganz­heit­li­chen System­ei­gen­schaft.

Unter­nehmen, die sich früh­zeitig mit den tech­ni­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen ausein­an­der­setzen, sichern sich entschei­dende Vorteile. Mit syste­misch ausge­legten Venti­la­toren, klarer Herstel­ler­ver­ant­wor­tung und umfas­sender Unter­stüt­zung begleitet ebm-papst seine Kunden auf dem Weg zu einer ErP-2026-konformen und zukunfts­fä­higen Ausle­gung luft­tech­ni­scher Systeme.

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