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„Wir lassen unsere Kunden mit dieser Aufgabe nicht allein“

Dr. Julien Gril­liat ist Director Regu­la­tory Affairs bei ebm-papst. Im Inter­view spricht er über die neue Ökode­sign-Richt­linie und zuge­hö­rige Venti­lator-Verord­nung (ErP 2026), was sie für Hersteller und Betreiber bedeutet – und darüber, wie ebm-papst seine Kunden beim Wandel begleitet.


Herr Gril­liat, überall ist von der neuen Ökode­sign-Richt­linie und Venti­lator-Verord­nung die Rede. Wie nehmen Sie die Stim­mung in der Branche wahr?

Zahl­reiche Kunden sind verun­si­chert und wissen noch nicht, was auf sie zukommt. Viele Unter­nehmen haben nämlich unzu­rei­chende Kapa­zi­täten, sich tief in eine solche Verord­nung einzu­ar­beiten. Dabei ist die Grund­frage ganz simpel: „Ist unser Unter­nehmen zukünftig selbst Venti­la­tor­her­steller — ja oder nein?“ Wer das recht­zeitig klärt und sich bei uns Unter­stüt­zung holt, läuft keine Gefahr, von der Verord­nung über­holt zu werden.

Was genau ist ErP 2026 – und warum wird diese nun verschärft?

ErP 2026 ist die in der Indus­trie gängige Bezeich­nung für die neue EU-Verord­nung (EU) 2024/1834. Sie konkre­ti­siert die Ökode­sign-Richt­linie für Venti­la­toren mit einer elek­tri­schen Eingangs­leis­tung zwischen 125 Watt und 500 Kilo­watt und löst die bishe­rige Verord­nung 327/2011 — oft ErP 2015 genannt — ab. Die Idee dahinter ist nicht neu, aber aktu­eller denn je: Ener­gie­ef­fi­zienz stei­gern, Ressourcen schonen und damit einen Beitrag zu den Klima­zielen der EU leisten. Statt nur auf den Motor zu schauen, betrachtet die verschärfte Verord­nung den Venti­lator als Gesamt­system und ergänzt die Effi­zi­enz­an­for­de­rungen um Themen wie Doku­men­ta­ti­ons­pflichten, Repa­rier­bar­keit und Kreislauf­wirtschaft. 

Alles Wich­tige auf einen Blick

Die CE-Kenn­zeich­nung zeigt an, dass ein Produkt alle EU-Richt­li­nien und -Verord­nungen erfüllt und in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Voraus­set­zung dafür ist eine ordnungs­ge­mäße Konfor­mi­täts­be­wer­tung durch den Hersteller.

Die tech­ni­sche Doku­men­ta­tion umfasst alle Unter­lagen, die belegen, dass ein Produkt die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen erfüllt – etwa Mess­be­richte, Berech­nungen, tech­ni­sche Daten und Beschrei­bungen. Sie muss vom Hersteller erstellt und über viele Jahre vorge­halten werden.

Ein von der Indus­trie als voll­ständig bezeich­neter Venti­lator besteht gemäß EU-Verord­nung mindes­tens aus Stator, Rotor und Motor. Fehlt eine dieser Kompo­nenten oder werden sie getrennt gelie­fert, gilt das Produkt als unvoll­stän­diger Venti­lator – mit Auswir­kungen auf die Herstel­ler­rolle und Verant­wor­tung.

Als Hersteller gilt nicht nur, wer ein Produkt fertigt, sondern auch, wer einen per Defi­ni­tion unvoll­stän­digen Venti­lator in ein Gerät inte­griert und diesen damit vervoll­stän­digt. OEMs, Impor­teure, Anla­gen­bauer und Betreiber können dadurch recht­lich zum Hersteller werden.

Inver­kehr­bringen bezeichnet das erst­ma­lige Bereit­stellen eines Produkts auf dem EU-Markt – unab­hängig davon, ob es verkauft, einge­baut oder weiter­ge­geben wird. Dieser Zeit­punkt ist entschei­dend für die Anwen­dung der ErP-Vorgaben.

Die neue ErP-Verord­nung gilt ab 24. Juli 2026. Für einge­bet­tete Venti­la­toren gelten Über­gangs­fristen bis 2027, zusätz­liche Rege­lungen für Ersatz­teile greifen ab 2028.

Inte­grierte Venti­la­toren sind Venti­la­toren, die fest in Geräte wie Lüftungs­ge­räte, Wärme­pumpen oder Kälte­an­lagen inte­griert sind. Für sie gelten teil­weise längere Über­gangs­fristen, bevor die neuen ErP-Anfor­de­rungen greifen.

Ein Ersatz­ven­ti­lator ist ein Venti­lator, der ausschließ­lich zum Austausch eines defekten Bestands­pro­dukts verwendet wird. Er darf unter bestimmten Bedin­gungen auch dann verkauft werden, wenn er nicht mehr den aktu­ellen ErP-Anfor­de­rungen entspricht.

Die ErP-Verord­nung verpflichtet Hersteller, bestimmte Ersatz­teile über viele Jahre verfügbar zu halten und Repa­ra­turen zu ermög­li­chen. Ziel ist es, die Lebens­dauer von Produkten zu verlän­gern und Ressourcen zu schonen.

Inwie­fern werden Venti­la­toren zukünftig als Gesamt­system betrachtet?

Ein Venti­lator besteht laut der neuen Verord­nung mindes­tens aus Stator, Rotor und Motor — also aus den luft­füh­renden Elementen, dem Laufrad und dem elek­tri­schen Antrieb. Erst wenn diese drei Kompo­nenten zusam­men­kommen, kann man gesetz­lich von Venti­la­toren spre­chen. Die Indus­trie muss also künftig zwischen „voll­stän­digen“ und „unvoll­stän­digen“ Venti­la­toren unter­scheiden.

Hinzu kommen verschärfte Mindest­wir­kungs­grade, zusätz­liche Infor­ma­ti­ons­pflichten — etwa zum Teil­last­ver­halten — und umfang­reiche Anfor­de­rungen rund um Ersatz­teile und Repa­ra­tur­fä­hig­keit. Hersteller müssen bestimmte Ersatz­teile bis zu zehn Jahre bereit­stellen und Produkt­in­for­ma­tionen bis zu 20 Jahre online veröf­fent­li­chen.

Was bedeuten die Verän­de­rungen jetzt ganz konkret für OEMs, Impor­teure, Anla­gen­bauer und Betreiber?

Die Verord­nung gilt ab dem 24. Juli 2026 für alle, die Venti­la­toren im genannten Leis­tungs­be­reich in der EU erst­mals in Verkehr bringen — egal ob sie produ­zieren, impor­tieren oder einbauen. Wer einen per Defi­ni­tion unvoll­stän­digen Venti­lator in ein Gerät inte­griert, vervoll­stän­digt diesen Venti­lator und gilt dann recht­lich als Venti­la­tor­her­steller. Der trägt damit die Verant­wor­tung für die CE-Konfor­mität (Confor­mité Euro­péene), inklu­sive Einhal­tung der ErP-Vorgaben. Das heißt: Sie müssen sehr genau wissen, was Sie einkaufen und wie Sie es verbauen. 

Unsere Kunden gewinnen Planungs­si­cher­heit und können sich auf ihre Anwen­dungen konzen­trieren.

Dr.-Ing. Julien Gril­liat, Leiter Regu­la­tory Affairs ebm-papst

Welche Vorteile ergeben sich für Kunden daraus, wenn ebm-papst die Rolle des Venti­la­tor­her­stel­lers über­nimmt?

Unsere Kunden erhalten voll­ständig aufge­baute Venti­la­toren, die sich ohne zusätz­li­chen Prüf-, Doku­men­ta­tions- oder Abstim­mungs­auf­wand in ihre Systeme inte­grieren lassen. Die regu­la­to­ri­sche Verant­wor­tung liegt dabei voll­ständig bei ebm-papst — unsere Kunden gewinnen Planungs­si­cher­heit und können sich auf ihre Anwen­dungen konzen­trieren.

Können Sie den Zeit­plan der neuen Verord­nung einordnen? Was sind die wich­tigsten Meilen­steine?

Der zentrale Stichtag ist der 24. Juli 2026: Ab dann gilt die neue ErP 2026 formal. Für neue, eigen­stän­dige Venti­la­toren gelten die verschärften Effi­zi­enz­an­for­de­rungen und Doku­men­ta­ti­ons­pflichten direkt. Die EU gewährt für einge­baute Venti­la­toren in Lüftungs­ge­räten, Wärme­pumpen oder Kälte­an­lagen eine Über­gangs­frist bis 24. Juli 2027. Spätes­tens dann müssen auch diese „embedded fans“ die neuen Anfor­de­rungen erfüllen.

Ab 2028 greifen zusätz­lich die Regeln für Ersatz­ven­ti­la­toren: Hersteller dürfen nicht ErP-2026-konforme Venti­la­toren ab dann nur noch als Ersatz­teile verkaufen – und auch nur, wenn kein passender konformer Ersatz verfügbar ist und der Einsatz klar als Ersatz­teil gekenn­zeichnet ist. Für Ersatz­teile und Infor­ma­tionen läuft die Uhr dann je nach Produkt bis 2037.

Fragen zur ErP 2026?

Dr.-Ing. Julien Gril­liat, Leiter Regu­la­tory Affairs ebm-papst

Was unter­nimmt ebm-papst konkret, um seine Kunden auf dem Weg zur ErP-Konfor­mität zu unter­stützen?

Zum einen sind wir sehr nah an der Gesetz­ge­bung. Ich vertrete ebm-papst in euro­päi­schen Verbänden, unter anderem bei Euro­vent, bei dem ich Vorsit­zender der Arbeits­gruppe Venti­la­toren bin. Gemeinsam mit EVIA und AMCA haben wir an einem euro­pa­weit abge­stimmten FAQ-Doku­ment zur Inter­pre­ta­tion der Verord­nung mitge­ar­beitet. So können wir unsere Kunden gezielt dabei unter­stützen, ihre Produkte und Systeme sicher und zukunfts­fähig auszu­legen.

Deshalb läuft bei uns ein großes internes Projekt: Wir legen die Verord­nung aus, prüfen unser gesamtes Port­folio, iden­ti­fi­zieren mögliche Nicht-Konfor­mi­täten und entscheiden, wo wir Produkte ablösen oder neue Lösungen entwi­ckeln. Parallel defi­nieren wir Ersatz­teile, bereiten Regis­trie­rungs- und Bestell­pro­zesse für Repa­ra­tur­be­triebe vor und passen unsere CE-Erklä­rungen, Typen­schilder und Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen an.

Und ganz wichtig: Wir bieten unseren Kunden tech­ni­sche Unter­stüt­zung – von Messungen im Labor über Unter­stüt­zung bei der Produkt­do­ku­men­ta­tion bis hin zu Schu­lungen. Wir ersparen ihnen so viel admi­nis­tra­tiven Aufwand wie möglich.

Inwie­fern können sich Kunden darauf verlassen, dass ebm-papst Lösungen zukunfts­si­cher sind?

Viele unserer aktu­ellen EC-Venti­la­toren erfüllen die verschärften Effi­zi­enz­an­for­de­rungen bereits heute. Andere Produkte, die die neuen Grenz­werte nicht errei­chen, werden wir durch effi­zi­en­tere Alter­na­tiven ersetzen. Der große Vorteil für unsere Kunden ist: Wir liefern monta­ge­fer­tige Venti­la­toren inklu­sive Motor, Laufrad, Stator und Elek­tronik aus einer Hand. Wir messen und doku­men­tieren die Effi­zienz im Gesamt­system und stellen die erfor­der­liche CE-Konfor­mi­täts­er­klä­rung kostenlos zur Verfü­gung. Wer sich für diese Komplett­lö­sung entscheidet, ist in Bezug auf ErP 2026 auf der sicheren Seite. 

Bereit für 2026?

Mehr Hinter­gründe, Zeit­pläne und Services zur neuen ErP-Verord­nung finden sich auf der offi­zi­ellen Info­seite von ebm-papst.

Zum Abschluss: Was geben Sie Ihren Kunden mit auf den Weg?

Ich würde sagen: Nicht abwarten, sondern aktiv gestalten. Die neue ErP 2026 ist keine lästige Formalie, sondern ein wich­tiger Hebel für Energie- und Ressour­cen­ef­fi­zienz – und damit auch ein Wett­be­werbs­faktor. Wer das Thema recht­zeitig angeht, kann seine Produkte nicht nur konform, sondern auch attrak­tiver und effi­zi­enter machen.

Und: Wir lassen unsere Kunden mit dieser Aufgabe nicht allein. Wir bei ebm-papst verstehen uns als luft­tech­ni­sche Kompe­tenz an der Seite unserer Kunden. Wenn Sie uns früh­zeitig in Ihre Produkt­ent­wick­lung einbinden, können wir unsere Venti­la­toren perfekt auf Ihre Anwen­dung zuschneiden – und gleich­zeitig sicher­stellen, dass Sie regu­la­to­risch sauber aufge­stellt sind.

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