Herr Grilliat, überall ist von der neuen Ökodesign-Richtlinie und Ventilator-Verordnung die Rede. Wie nehmen Sie die Stimmung in der Branche wahr?
Zahlreiche Kunden sind verunsichert und wissen noch nicht, was auf sie zukommt. Viele Unternehmen haben nämlich unzureichende Kapazitäten, sich tief in eine solche Verordnung einzuarbeiten. Dabei ist die Grundfrage ganz simpel: „Ist unser Unternehmen zukünftig selbst Ventilatorhersteller — ja oder nein?“ Wer das rechtzeitig klärt und sich bei uns Unterstützung holt, läuft keine Gefahr, von der Verordnung überholt zu werden.
Was genau ist ErP 2026 – und warum wird diese nun verschärft?
ErP 2026 ist die in der Industrie gängige Bezeichnung für die neue EU-Verordnung (EU) 2024/1834. Sie konkretisiert die Ökodesign-Richtlinie für Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 Watt und 500 Kilowatt und löst die bisherige Verordnung 327/2011 — oft ErP 2015 genannt — ab. Die Idee dahinter ist nicht neu, aber aktueller denn je: Energieeffizienz steigern, Ressourcen schonen und damit einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten. Statt nur auf den Motor zu schauen, betrachtet die verschärfte Verordnung den Ventilator als Gesamtsystem und ergänzt die Effizienzanforderungen um Themen wie Dokumentationspflichten, Reparierbarkeit und Kreislaufwirtschaft.
Alles Wichtige auf einen Blick
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt alle EU-Richtlinien und -Verordnungen erfüllt und in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße Konformitätsbewertung durch den Hersteller.
Die technische Dokumentation umfasst alle Unterlagen, die belegen, dass ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – etwa Messberichte, Berechnungen, technische Daten und Beschreibungen. Sie muss vom Hersteller erstellt und über viele Jahre vorgehalten werden.
Ein von der Industrie als vollständig bezeichneter Ventilator besteht gemäß EU-Verordnung mindestens aus Stator, Rotor und Motor. Fehlt eine dieser Komponenten oder werden sie getrennt geliefert, gilt das Produkt als unvollständiger Ventilator – mit Auswirkungen auf die Herstellerrolle und Verantwortung.
Als Hersteller gilt nicht nur, wer ein Produkt fertigt, sondern auch, wer einen per Definition unvollständigen Ventilator in ein Gerät integriert und diesen damit vervollständigt. OEMs, Importeure, Anlagenbauer und Betreiber können dadurch rechtlich zum Hersteller werden.
Inverkehrbringen bezeichnet das erstmalige Bereitstellen eines Produkts auf dem EU-Markt – unabhängig davon, ob es verkauft, eingebaut oder weitergegeben wird. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für die Anwendung der ErP-Vorgaben.
Die neue ErP-Verordnung gilt ab 24. Juli 2026. Für eingebettete Ventilatoren gelten Übergangsfristen bis 2027, zusätzliche Regelungen für Ersatzteile greifen ab 2028.
Integrierte Ventilatoren sind Ventilatoren, die fest in Geräte wie Lüftungsgeräte, Wärmepumpen oder Kälteanlagen integriert sind. Für sie gelten teilweise längere Übergangsfristen, bevor die neuen ErP-Anforderungen greifen.
Ein Ersatzventilator ist ein Ventilator, der ausschließlich zum Austausch eines defekten Bestandsprodukts verwendet wird. Er darf unter bestimmten Bedingungen auch dann verkauft werden, wenn er nicht mehr den aktuellen ErP-Anforderungen entspricht.
Die ErP-Verordnung verpflichtet Hersteller, bestimmte Ersatzteile über viele Jahre verfügbar zu halten und Reparaturen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Ressourcen zu schonen.
Inwiefern werden Ventilatoren zukünftig als Gesamtsystem betrachtet?
Ein Ventilator besteht laut der neuen Verordnung mindestens aus Stator, Rotor und Motor — also aus den luftführenden Elementen, dem Laufrad und dem elektrischen Antrieb. Erst wenn diese drei Komponenten zusammenkommen, kann man gesetzlich von Ventilatoren sprechen. Die Industrie muss also künftig zwischen „vollständigen“ und „unvollständigen“ Ventilatoren unterscheiden.
Hinzu kommen verschärfte Mindestwirkungsgrade, zusätzliche Informationspflichten — etwa zum Teillastverhalten — und umfangreiche Anforderungen rund um Ersatzteile und Reparaturfähigkeit. Hersteller müssen bestimmte Ersatzteile bis zu zehn Jahre bereitstellen und Produktinformationen bis zu 20 Jahre online veröffentlichen.
Was bedeuten die Veränderungen jetzt ganz konkret für OEMs, Importeure, Anlagenbauer und Betreiber?
Die Verordnung gilt ab dem 24. Juli 2026 für alle, die Ventilatoren im genannten Leistungsbereich in der EU erstmals in Verkehr bringen — egal ob sie produzieren, importieren oder einbauen. Wer einen per Definition unvollständigen Ventilator in ein Gerät integriert, vervollständigt diesen Ventilator und gilt dann rechtlich als Ventilatorhersteller. Der trägt damit die Verantwortung für die CE-Konformität (Conformité Européene), inklusive Einhaltung der ErP-Vorgaben. Das heißt: Sie müssen sehr genau wissen, was Sie einkaufen und wie Sie es verbauen.

Unsere Kunden gewinnen Planungssicherheit und können sich auf ihre Anwendungen konzentrieren.
Dr.-Ing. Julien Grilliat, Leiter Regulatory Affairs ebm-papst
Welche Vorteile ergeben sich für Kunden daraus, wenn ebm-papst die Rolle des Ventilatorherstellers übernimmt?
Unsere Kunden erhalten vollständig aufgebaute Ventilatoren, die sich ohne zusätzlichen Prüf-, Dokumentations- oder Abstimmungsaufwand in ihre Systeme integrieren lassen. Die regulatorische Verantwortung liegt dabei vollständig bei ebm-papst — unsere Kunden gewinnen Planungssicherheit und können sich auf ihre Anwendungen konzentrieren.
Können Sie den Zeitplan der neuen Verordnung einordnen? Was sind die wichtigsten Meilensteine?
Der zentrale Stichtag ist der 24. Juli 2026: Ab dann gilt die neue ErP 2026 formal. Für neue, eigenständige Ventilatoren gelten die verschärften Effizienzanforderungen und Dokumentationspflichten direkt. Die EU gewährt für eingebaute Ventilatoren in Lüftungsgeräten, Wärmepumpen oder Kälteanlagen eine Übergangsfrist bis 24. Juli 2027. Spätestens dann müssen auch diese „embedded fans“ die neuen Anforderungen erfüllen.
Ab 2028 greifen zusätzlich die Regeln für Ersatzventilatoren: Hersteller dürfen nicht ErP-2026-konforme Ventilatoren ab dann nur noch als Ersatzteile verkaufen – und auch nur, wenn kein passender konformer Ersatz verfügbar ist und der Einsatz klar als Ersatzteil gekennzeichnet ist. Für Ersatzteile und Informationen läuft die Uhr dann je nach Produkt bis 2037.

Fragen zur ErP 2026?
Dr.-Ing. Julien Grilliat, Leiter Regulatory Affairs ebm-papst
Was unternimmt ebm-papst konkret, um seine Kunden auf dem Weg zur ErP-Konformität zu unterstützen?
Zum einen sind wir sehr nah an der Gesetzgebung. Ich vertrete ebm-papst in europäischen Verbänden, unter anderem bei Eurovent, bei dem ich Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ventilatoren bin. Gemeinsam mit EVIA und AMCA haben wir an einem europaweit abgestimmten FAQ-Dokument zur Interpretation der Verordnung mitgearbeitet. So können wir unsere Kunden gezielt dabei unterstützen, ihre Produkte und Systeme sicher und zukunftsfähig auszulegen.
Deshalb läuft bei uns ein großes internes Projekt: Wir legen die Verordnung aus, prüfen unser gesamtes Portfolio, identifizieren mögliche Nicht-Konformitäten und entscheiden, wo wir Produkte ablösen oder neue Lösungen entwickeln. Parallel definieren wir Ersatzteile, bereiten Registrierungs- und Bestellprozesse für Reparaturbetriebe vor und passen unsere CE-Erklärungen, Typenschilder und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Und ganz wichtig: Wir bieten unseren Kunden technische Unterstützung – von Messungen im Labor über Unterstützung bei der Produktdokumentation bis hin zu Schulungen. Wir ersparen ihnen so viel administrativen Aufwand wie möglich.
Inwiefern können sich Kunden darauf verlassen, dass ebm-papst Lösungen zukunftssicher sind?
Viele unserer aktuellen EC-Ventilatoren erfüllen die verschärften Effizienzanforderungen bereits heute. Andere Produkte, die die neuen Grenzwerte nicht erreichen, werden wir durch effizientere Alternativen ersetzen. Der große Vorteil für unsere Kunden ist: Wir liefern montagefertige Ventilatoren inklusive Motor, Laufrad, Stator und Elektronik aus einer Hand. Wir messen und dokumentieren die Effizienz im Gesamtsystem und stellen die erforderliche CE-Konformitätserklärung kostenlos zur Verfügung. Wer sich für diese Komplettlösung entscheidet, ist in Bezug auf ErP 2026 auf der sicheren Seite.

Bereit für 2026?
Mehr Hintergründe, Zeitpläne und Services zur neuen ErP-Verordnung finden sich auf der offiziellen Infoseite von ebm-papst.
Zum Abschluss: Was geben Sie Ihren Kunden mit auf den Weg?
Ich würde sagen: Nicht abwarten, sondern aktiv gestalten. Die neue ErP 2026 ist keine lästige Formalie, sondern ein wichtiger Hebel für Energie- und Ressourceneffizienz – und damit auch ein Wettbewerbsfaktor. Wer das Thema rechtzeitig angeht, kann seine Produkte nicht nur konform, sondern auch attraktiver und effizienter machen.
Und: Wir lassen unsere Kunden mit dieser Aufgabe nicht allein. Wir bei ebm-papst verstehen uns als lufttechnische Kompetenz an der Seite unserer Kunden. Wenn Sie uns frühzeitig in Ihre Produktentwicklung einbinden, können wir unsere Ventilatoren perfekt auf Ihre Anwendung zuschneiden – und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie regulatorisch sauber aufgestellt sind.

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