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EU setzt auf „grüne“ Venti­la­toren

ErP-Richt­linie fordert hohe Wirkungs­grade


Die Euro­päi­sche Union hat sich mit Verab­schie­dung des Kyoto-Proto­kolls verpflichtet, die CO2-Emis­sion bis 2020 um mindes­tens 20 % zu redu­zieren. Eine Maßnahme dies zu errei­chen, ist die 2005 von der EU verab­schie­dete EuP-Richt­linie (Energy using products-Direc­tive), die 2009 in ErP-Richt­linie (Energy related Products-Direc­tive) umbe­nannt wurde und in Deutsch­land auch unter der Bezeich­nung Ökode­sign-Richt­linie bekannt ist. In ihrem Rahmen werden Einspar­po­ten­tiale ener­gie­re­le­vanter Produkte unter­sucht und Mindest­an­for­de­rungen fest­ge­schrieben. Für die Beleuch­tung beispiels­weise hatte das bereits konkrete Auswir­kungen: 100-W-Glüh­lampen werden vom Markt verschwinden. Jetzt wurden im Juni 2010 für Venti­la­toren verbind­liche Grenz­werte fest­ge­legt.
Mit Inkraft­treten der ErP-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung für Venti­la­toren sind Venti­la­toren-Hersteller gefor­dert, ihre Produkte für den euro­päi­schen Markt nach den defi­nierten Effi­zi­enz­an­for­de­rungen zu gestalten und damit einen wich­tigen Beitrag zur Ener­gie­ein­spa­rung zu leisten. Betroffen davon sind alle Venti­la­toren im Leis­tungs­be­reich von 125 W bis 500 kW, unab­hängig davon, ob sie als Einzel­gerät arbeiten oder als Kompo­nente in einem Gerät oder einer Anlage inte­griert sind. Dies betrifft alle erdenk­li­chen Einsatz­be­reiche, ange­fangen von der Kälte- und Klima­technik bis hin zum Maschi­nenbau oder IT-Anwen­dungen.

Zwei-Stufen-Plan mit strengen Maßstäben

Um fest­zu­stellen, ob ein Venti­lator der ErP-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung entspricht, wird stets der Wirkungs­grad des kompletten Venti­la­tors bewertet, also der Einheit aus Steu­er­elek­tronik (falls vorhanden), Motor und Venti­la­tor­laufrad.

Dabei gibt die EU einen zwei­stu­figen Plan vor und legt strenge Maßstäbe an, damit in Europa künftig keine „Ener­gie­fresser“ mehr in Verkehr gebracht werden: Ab 01.01.2013 gilt die erste Stufe, nach der schät­zungs­weise rund 30 % aller momentan am Markt verfüg­baren Venti­la­toren den euro­päi­schen Bestim­mungen nicht mehr genügen werden. Ab 2015 werden in der zweiten Stufe etwa weitere 20 % durch effi­zi­en­tere Produkte ersetzt, die dann die vorge­schrie­benen Mindest­wir­kungs­grade errei­chen.
Venti­la­toren, die der Verord­nung entspre­chen, erkennt der Anwender an der CE-Kenn­zeich­nung, bei der die Ener­gie­ef­fi­zienz dann den glei­chen Stel­len­wert einnimmt, wie das Einhalten der Nieder­span­nungs- oder EMV-Richt­linie. Ein Label­ling wie bei Wasch­ma­schinen, Kühl­schränken etc. ist bei Venti­la­toren nicht vorge­sehen, da der Venti­la­toren-Hersteller meist keinen Einfluss auf die Einbau­ge­ge­ben­heiten hat.

Grenz­werte, die es in sich haben

Die Wirkungs­g­rad­wolke zeigt, dass viele Venti­la­toren die gefor­derten Werte über­treffen

Um fest­zu­stellen, ob ein Venti­lator der ErP-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung entspricht, wird stets der Wirkungs­grad des kompletten betriebs­fer­tigen Venti­la­tors bewertet, also der Einheit aus Steu­er­elek­tronik (falls vorhanden), Motor und Venti­la­tor­laufrad. Die entspre­chenden Grenz­werte sind hoch ange­setzt. Die Wirkungs­g­rad­wolke zeigt die ab 2013 bzw. 2015 geltenden Grenz­werte, darge­stellt durch die schwarzen Linien. Gleich­zeitig sind die Wirkungs­grade markt­üb­li­cher Radi­al­ven­ti­la­toren aus dem breiten Produkt­pro­gramm von ebm-papst im Diagramm einge­tragen. Die darge­stellte „Wirkungs­g­rad­wolke“ zeigt, dass nicht alle Venti­la­toren die zukünf­tigen Anfor­de­rungen erfüllen. Man erkennt aber auch, dass es für annä­hernd jeden der zukünftig nicht mehr einsetz­baren Venti­la­toren schon heute einen ener­gie­spa­renden Ersatz gibt, der nicht nur die Vorgaben der Verord­nung erfüllt, sondern sogar deut­lich über­trifft.
Für Axial­ven­ti­la­toren, vorwärts- und rück­wärts­ge­krümmte Radi­al­ven­ti­la­toren, Quer­strom­ven­ti­la­toren sowie Venti­la­toren diago­naler Bauform gibt die EU die entspre­chenden Formeln vor, mit denen sich die jeweils fest­ge­legten Mindest­wir­kungs­grade berechnen lassen. Bei der Bewer­tung sind unter­schied­liche Leis­tungs­be­reiche sowie die Einbau­si­tua­tion bei der Messung berück­sich­tigt. Die Ziel­ef­fi­zienz, also der konkrete Vorga­be­wert für einen Axial­ven­ti­lator im Leis­tungs­be­reich zwischen 0,125 und 10 kW, lässt sich nach folgender Formel berechnen:

Für die Ermitt­lung der Wirkungs­grade gibt die EU die entspre­chenden Formeln vor, mit der sich die Mindest­wir­kungs­grade der jewei­ligen Venti­la­tor­typen berechnen lassen

Mindest­wir­kungs­grad ηmin = 2,74 x ln (Aufnah­me­leis­tung P1 in kW) – 6,33 + N. Wobei N eine von der Richt­linie defi­nierte Konstante ist. Sie beträgt ab dem 01.01.2013 für Axial­ven­ti­la­toren „36“ und nach dem 01.01.2015 „40“. Diese Zahl kann als „Stell­schraube“ der Politik für eine weitere Verschär­fung der Anfor­de­rungen ange­sehen werden. Für den in Bild 4 gezeigten HyBlade® Axial­ven­ti­lator mit einer Antriebs­leis­tung im Best­punkt von 0,69 kW ergibt die Rech­nung, dass er ab 2013 mindes­tens 28,65 % und ab 2015 mindes­tens 32,65 % Wirkungs­grad bezogen auf die stati­sche Druck­erhö­hung errei­chen muss. Die Kenn­linie weist 40 % Wirkungs­grad aus, was deut­lich über der Mindest­an­for­de­rung ab 2015 liegt. Somit erfüllt bzw. über­trifft dieser Venti­lator bereits heute schon die zukünf­tigen Vorgaben.

Der EC-Technik gehört die Zukunft

HyBlade®-Axialventilator in EC-Technik, der die strengen Anfor­de­rungen an die Ener­gie­ef­fi­zienz nicht nur erfüllt, sondern sogar weit über­trifft

Die Wirkungs­g­rad­wolke zeigt beispiel­haft, dass die von der ErP-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung gefor­derten Grenz­werte durchaus anspruchs­voll sind. Vor diesem Hinter­grund ist die von ebm papst schon vor Jahren entwi­ckelte EC-Technik bei elek­trisch ange­trie­benen Venti­la­toren die erste Wahl. Im Vergleich zu herkömm­li­chen Venti­la­toren mit Asyn­chron­mo­toren (AC-Technik) errei­chen EC-Motoren bis über 90 % Wirkungs­grad. Dies bedeutet, dass bis zu 50 % weniger Ener­gie­ver­brauch gegen­über AC-Lösungen erreicht werden. Zudem lassen sich EC-Venti­la­toren in der Dreh­zahl steuern, so dass die Luft­menge den jewei­ligen Anfor­de­rungen ange­passt werden kann, was mit einer weiteren erheb­li­chen Ener­gie­ein­spa­rung einher­geht.
Dank dem gelun­genen Zusam­men­wirken von Motor, Elek­tronik und Aero­dy­namik über­zeugen die ebm-papst EC-Venti­la­toren aber nicht nur hinsicht­lich ihrer Ener­gie­ef­fi­zienz, sondern arbeiten aufgrund opti­mierter Kommu­tie­rungs­ver­fahren und der strö­mungs­tech­ni­schen Ausle­gung der Venti­la­tor­räder extrem leise. Deswei­teren über­zeugen sie durch ihre Zuver­läs­sig­keit und Lang­le­big­keit.

Durch­füh­rungs­ver­ord­nung für Motoren

EC-Motoren (grün) über­treffen das von der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung für AC Motoren (andere Farben) gefor­derte Effi­zi­enz­ni­veau deut­lich

Was für die Venti­la­toren gilt, gilt prin­zi­piell auch für Elek­tro­mo­toren. In diesem Zusam­men­hang kommt es jedoch oft zu Unklar­heiten und Miss­ver­ständ­nissen. Tatsache ist, dass Elek­tro­mo­toren ab Juni 2011 gemäß der ErP-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung Nr. 2009/640/EG der Euro­päi­schen Union mindes­tens die Effi­zi­enz­klasse IE2 errei­chen müssen. Denn nur dann dürfen diese Motoren in Europa weiter einge­setzt werden. Aller­dings sind nicht alle der heute übli­chen Motoren von der Richt­linie betroffen:
Als „Motor“ bezeichnet die Verord­nung „einen für den Dauer­be­trieb ausge­legten eintou­rigen Drei­phasen-Käfig­läufer-Induk­ti­ons­motor in 2-, 4- bzw. 6-poliger Ausfüh­rung, mit einem Nenn­span­nungs­be­reich bis 1.000 V und Nenn­aus­gangs­leis­tungen zwischen 0,75 kW und 375 kW“. EC-Außen­läu­fer­mo­toren, die z.B. als Antriebe in ener­gie­ef­fi­zi­enten Venti­la­toren einge­setzt werden, sind somit von dieser Verord­nung nicht betroffen. Nichts­des­to­trotz lassen sich aber ihre Wirkungs­grade mit denen in der Verord­nung gefor­derten Werten verglei­chen. Dabei wird deut­lich, dass die EC-Motoren das dort verlangte Effi­zi­enz­ni­veau deut­lich über­treffen. Dies zeigt, dass die EC-Moto­ren­technik bei der Planung von ener­gie­ef­fi­zi­enten Geräten und Anlagen die bessere Alter­na­tive darstellt.

Erfahren Sie mehr über die ErP-Richt­linie

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